CDU Stadtverband Zehdenick

Beantwortung der Petition

Petition vom 24.04.2017, eingegangen am 25.04.2017

Pet.-Nr. 1762/6

Zustand von Bundes- und Landesstraßen

Aufnahme in die Bedarfsplanung 

 Ihre Petition vom 24.04.2017, eingegangen am 25.04.2017

Pet.-Nr. 1762/6

 

   1)   Zustand von der Bundes- und Landesstraßen

   2)   Aufnahme in die Bedarfsplanung

  

Der Petitionsausschuss des Landtages Brandenburg hat sich in seiner 46. Sitzung am 17.Oktober 2017 mit ihrer Petition befasst. Hierzu hat ihm eine Stellungnahme von der Staatssekretärin im Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung vorgelegen.  



 

Zunächst darf Ihnen der Petitionsausschuss versichern, dass er ihr Anliegen sehr gut verstehen kann und einen Sanierungsbedarf im Hinblick auf die in Ihrer Petition konkret angesprochenen Straßenabschnitte nicht anzweifelt.

 

Seitens der Staatssekretärin wurde berichtet, dass zu den von Ihnen benannten Bereichen der Bundesstraße B 109 bereits entsprechende Planungen laufen. Verlässliche Aussagen zum Abschluss der Planungen und zur Realisierungen der Vorhaben vermochte sie hingegen noch nicht zu tätigen. Folgende Information hat der Petitionsausschuss zum Sachstand erhalten:

 

Durch den Landesbetrieb Straßenwesen ist der grundhafte Ausbau der Ortsdurchfahrt Vogelsang einschließlich der Ableitung des Straßenoberflächenwassers vorgesehen. Gleichzeitig soll der Lückenschluss der Radwegeverbindung zwischen Zehdenick und Hammelspring hergestellt werden. Dazu wurden im Vorfeld zahlreiche Abstimmungen mit den Trägern öffentlicher Belange geführt und die Zustimmungen aller privaten Eigentümer eingeholt. Geplant ist, das Straßenoberflächenwasser in einen vorhandenen Graben mit Ableitung in einen Vorfluter, der sich im Bereich von vorhandenen Gleisanlagen der Deutschen Bahn befindet, einzuleiten. Für den Neubau des Durchlasses unter der Bahn ist eine Plangenehmigung mit Beteiligung des Eisenbahn-Bundesamtes erforderlich. Die Maßnahme bedarf vorab der Zustimmung der Deutschen Bahn AG. Des Weiteren müssen hinsichtlich der Entwässerung auch die Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie geprüft werden. Sollte sich im Zuge der Prüfung die Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung ergeben, wäre für die Maßnahme ein Planfeststellungsverfahren erforderlich.

 

Für die Ortsdurchfahrt Zehdenick an der B 109 liegt der technische Entwurf zum grundhaften Ausbau bereits vor. Bei diesem Vorhaben ist ein Planfeststellungsverfahren zwingend erforderlich. Zudem müssen mithilfe der Stadt noch offene Eigentumsfragen geklärt werden. Wenn die Stadt die Bauerlaubnis von den betroffenen Eigentümern erwirkt hat, kann sie mit dem Bau des Geh- und Radweges beginnen, sofern die Planungen des Landesbetriebs Straßenwesen berücksichtigt werden. Durch das Aufbringen eines neuen Deckbelages im Jahr 2011 konnte die Befahrbarkeit der Straße verbessert werden.

 

Die Erarbeitung des technischen Entwurfs zum Ausbau der freien Strecke zwischen Falkenthal und B 167 dauert hingegen noch an.

 

Zu den von Ihnen angeführten Bereichen der Landesstraßen L214 und L215 hat die Staatssekretärin erklärt, dass diese aufgrund ihrer geringen Verkehrsbedeutung und Verkehrsbelastung dem sogenannten Grünen Netz zugeordnet sind. Im Grünen Netz werden grundsätzlich durch die zuständige Straßenmeisterei nur Reparaturmaßnahmen zur Sicherung der Befahrbarkeit und zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit durchgeführt. Darüber hinausgehende Ausbaumaßnahmen sind derzeit nicht vorgesehen. Beide Straßenabschnitte sind aufgrund ihrer untergeordneten Verkehrsbedeutung für das Landesstraßennetz Bestandteil des in Erarbeitung befindlichen, vom Landesrechnungshof empfohlenen Abstufungsprogramms des Landes. Das bedeutet, dass sie zu Kreis- oder Gemeindestraßen abgestuft werden könnten. Nach den Vorgaben des Brandenburgischen Straßengesetzes soll bei sogenannten Umstufungen von Straßen möglichst Einvernehmen zwischen den beteiligten Trägern der Straßenbaulast erzielt werden. Bisher erbrachten die hierzu mit den kommunalen Vertretern geführten Gespräche noch kein positives Ergebnis.

 

Der von Ihnen ebenfalls angesprochene Bereich der L21 zwischen Wensickendorf und Zühlsdorf gehört laut Auskunft der Staatssekretärin demgegenüber zum sogenannten Grundnetz. Eine Ausbaunotwendigkeit ist von ihr mit Blick auf den schlechten Zustand der Straße nicht in Abrede gestellt worden. Gleichwohl konnte sie aufgrund anderer prioritärer Maßnahmen einen zeitnahen Ausbau nicht in Aussicht stellt.

 

In Anbetracht dessen, dass es eine Vielzahl sanierungsbedürftiger Landesstraßen im Grundnetz gibt, und vor dem Hintergrund, dass finanzielle Mittel für die Erhaltung und Verbesserung der Straßeninfrastruktur im Landeshaushalt nur in begrenztem Umfang zur Verfügung stehen, ist es leider nicht möglich, alle an sich wünschenswerten Infrastrukturmaßnahmen zu realisieren. Vielmehr müssen Prioritäten nicht nur mit Blick auf die unterschiedliche Verkehrsbedeutung von Straßen im nachrangigen Grünen Netz und im Grundnetz, sondern auch innerhalb des Grundnetzes gesetzt werden. Diese – das gesamte Land Brandenburg betreffende- Aufgabe obliegt dem Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung. Der Petitionsausschuss hat keine Handhabe, auf die Prioritätensetzung Einfluss zu nehmen und eine bevorzugte Umsetzung bestimmter Straßenbaumaßnahmen einzufordern. Auch besteht für ihn keine Möglichkeit, auf eine Beschleunigung von bereits laufenden Planungsverfahren hinzuwirken.

Unter Berücksichtigung seiner vorstehenden Ausführungen der Petitionsausschuss von der Durchführung eines Ortstermins abgesehen, da er Ihren damit verbundenen Hoffnungen nicht hätte gerecht werden können. Er bittet hierfür um ihr Verständnis. Die Bearbeitung Ihrer Petition muss der Ausschuss damit abschließen