Mit Ihrer Spende unterstützen Sie die politische Arbeit des CDU Stadtverbandes Zehdenick. In einer modernen Mediengesellschaft kostet die politische Kommunikation viel Geld. Spenden helfen uns dabei, politische Kampagnen mediengerecht und wirkungsvoll durchzuführen.
Spenden natürlicher Personen
Spenden von natürlichen Personen können bis zu einem Gesamtumfang von 3.300,00 € pro Person im Jahr steuerlich geltend gemacht werden. Bei zusammen veranlagten Ehegatten werden bis zu 6.600,00 € steuerlich berücksichtigt. Davon sind bis zu 1.650,00 € bzw. 3.300,00 € bei zusammen veranlagten Ehegatten nach § 34g Einkommensteuergesetz (EStG) absetzbar. Nach dieser Vorschrift wird die Hälfte dieses Betrages von der Steuerschuld abgezogen. Weitere 1.650,00 € bzw. 3.300,00 € bei zusammen veranlagten Ehegatten können nach § 10b EStG als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Dadurch reduziert sich der Betrag der Einkommensteuer in Höhe des individuellen Steuersatzes.
Publikationspflicht
Spenden, Mandatsträgerabgaben sowie Mitgliedsbeiträge eines Zuwenders an die CDU-Bundespartei oder einen oder mehrere ihrer Gebietsverbände oder Vereinigungen, deren Gesamtwert in einem Kalenderjahr 10.000,00 € übersteigt, sind unter Angabe des Namens und der Anschrift sowie der Gesamthöhe im Rechenschaftsbericht der Partei zu veröffentlichen. Alle Einzelspenden, Mandatsträgerabgaben und Mitgliedsbeiträge eines Zuwenders werden dabei zusammengerechnet.Spenden, die im Einzelfall die Höhe von 50.000 € übersteigen, sind dem Präsidenten des Deutschen Bundestages unverzüglich anzuzeigen. Dieser veröffentlicht die Spende unter Angabe des Zuwenders zeitnah als Bundestagsdrucksache.
Steuerliche Abzugsmöglichkeiten von Spenden
Bei Zuwendungen an politische Parteien ist die steuerliche Abzugsfähigkeit auf natürliche Personen beschränkt.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an:
www.cdu-zehdenick.de